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Nachstehend finden Sie die meisten an uns gerichteten Fragen rund um eine Auslandsgründung!  

Fragen & Antworten rund um eine S.L. Gründung

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital der spanischen GmbH (S.L.)
" Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen?
" Wie viele Gesellschafter muss die spanische GmbH haben?
" Kann jeder Ausländer eine spanische GmbH gründen?
" Kann ich auch ohne NIE eine S.L. gründen?
" Kann ich auch eine S.L. gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?
" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung von Vollmachten beibringen?
" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine Spanien S.L. gründen?
" Geben spanische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der S. L.?
" Muss ich für die Gründung nach Spanien reisen?
" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?
" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?
" Gibt es in Spanien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH (in Gründung) wie in Deutschland mit persönlicher Haftung der Gründer?
" Gibt es in Spanien auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer?
" Wie kann ich meine Immobilie in Spanien mit einer SL schützen?
" Kann eine spanische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?
" Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Spanien S.L. und einer Europa-GmbH?
Sie haben noch weitere Fragen?