IBC hat die Informationen zu einer Auffanggesellschaft zur leichteren Übersicht getrennt.

Die Infos beinhalten ineinander übergehend drei Vorgaben.
was ist eine Auffang-Gesellschaft und was bezweckt sie!
taugt die Auffang-Gesellschaft auch für Kleinunternehmer?
ist die Treuhand Nutzung mit einer Auffang-Gesellschaft möglich!


Auffanggesellschaft;

Die Auffanggesellschaft
ist seit einigen Jahren nicht nur bei Spezialisten ein bekanntes Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.

Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanzen.

Bisher sind der breiten Öffentlichkeit nur Auffanggesellschaften bekanntgeworden durch Großunternehmen, die in Schieflage wegen Managerfehler geraten sind.

Sogenannte Beschäftigungsfirmen wurden gegründet um Personal vor Arbeitslosigkeit zu bewahren oder um den zu sanierenden Betrieb von Personal zu befreien.

Weniger bekannt sind dagegen die kleinen und mittelständischen Unternehmen die durch eine Auffanggesellschaft gerettet und weitergeführt werden können.

Ja selbst kleine Einzelunternehmen sind durch eine Auffanggesellschaft für die Fortführung geeignet.

In der Praxis wird leider die Auffanggesellschaft oft erst bei (offensichtlicher) Insolvenzreife der Alt-Gesellschaft oder totale Überschuldung einer natürlichen Person in Betracht gezogen.

Das ist leider oft das (Aus) für Kleinunternehmer, die doch eine gute Chance hätten wirtschaftlich abgesichert, geschäftsfähig zu bleiben.

Themen zur Auffang-Gesellschaft

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Wir sind für Sie da.

Unsere Philosophie & Arbeitsweise nicht nur zu diesem Thema

Wir wissen, dass allen Beteiligten bei einer Insolvenz am besten geholfen wird, wenn Sie möglichst schnell wieder auf die wirtschaftlichen Beine kommen.

Unsere Kanzlei arbeitet regelmäßig mit Klein und mittelständischen Unternehmern zusammen, die aufgrund einer Insolvenz eine Auffanggesellschaft gründen. Wir sind diesbezüglich erfahren und kompetent.

Wir sind diskret, unsere Arbeitsweise ist pragmatisch und fair. Wir sehen uns nicht als Erfüllungsgehilfen des Insolvenzverwalters oder Ihrer Gläubiger. Wir arbeiten zu Ihrem Vorteil und sind auf Ihrer Seite.

Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden.

Reservierung

Bei Bedarf können Sie hier per E-Mail sofort eine Auffang-Gesellschaft reservieren! Eine Reservierung ist nur durch eine kostenpflichtige (220,-€ für einen Monat) Option möglich.
Die Optionsgebühr wird auf den Kaufpreis bei Bestellung der reservierten Auffang-Gesellschaft angerechnet
 

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