Trotz der beiden nachfolgenden Situationen besteht die reelle und mögliche Chance eines Neustarts!  
Sie fackeln nicht mehr lange rum und gehen in eine Insolvenz.

Aber denken Sie positiv an Ihre unternehmerische Zukunft.

Eine Unternehmenspleite
gehört zu den Dingen im Leben, die man nicht unbedingt erlebt haben muss und hinterlässt häufig Spuren im Selbstwertgefühl des Unternehmers.

Dies muss nicht so sein. Das Gefühl des Versagens, welches die meisten Unternehmer nach einer Pleite erleben, ist nicht in Stein gemeißelt, sondern Ausfluss unserer deutschen, gläubigerfreundlichen Gesetzgebung.

Häufig ist der Unternehmer noch nicht einmal ursächlich für die Pleite, sondern es handelt sich schlicht weg um Pech oder langfristige Verkettung von widrigen Umständen. Man hat das Leben nicht vollständig im Griff.

Nach unserem Verständnis besitzt jeder gescheiterte Unternehmer das Recht auf eine zweite Chance.

Wir meinen, dieses Recht haben auch Sie.

Wir kennen einige Unternehmer, die nach einer durchlaufenen Insolvenz und Restschuldbefreiung heute erfolgreicher dastehen als vor der Insolvenz.

Diese nutzten die parallel Chance mit einer Partner-Auffanggesellschaft, in die sie Ihre erworbenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Verbindungen einbrachten.

Sie schaften neben einer laufenden Insolvenz den Sprung in eine Erfolgreiche Unternehmerzukunft.




Für diese oder rechts nebenstehend Lösung wären wir der kompetente Ansprechpartner.  
Bei drohender Überschuldung:
Mit einer eine EOOD/OOD Auffanggesellschaft wieder durchstarten.
Was kann für ein Unternehmen schlimmer sein, bei einer Überschuldungsbedrohung noch immer zahlungsfreudige Abnehmer zu haben.

Aber die Einnahmen in der bedrohten Firma für Altlasten verloren sind.

Oft kommt es häufig vor, dass ein Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlich gesund ist, das es aber durch Forderungsausfälle, ungünstig verlaufene Gerichtsprozesse, Personalabfindungen oder klassisch durch Altlasten aus der Gründungszeit etc. in Schieflage oder Insogefahr geraten ist.

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung kann dann ein Sanierungskonzept entwickelt werden.

Oft kann aber auch ein Neuanfang sinnvoller sein.
Eine EOOD/OOD Auffanggesellschaft macht es möglich, in der drohenden Überschuldung weiter voll handlungsfähig zu bleiben - zu geringen Kosten und ohne großen Zeitaufwand.
Richtig gestaltet bleibt eine EOOD & Co KG als Auffanggesellschaft vor dem Zugriff eines eventuellen Insolvenzverwalters verschont und ermöglicht so die Sicherstellung eines Geschäftsbetriebs auf einem Weg zu einem Neuanfang.

So gründen Sie eine Auffanggesellschaft in einfachen Schritten
Mit Hilfe unserer Kanzlei ist die Gründung einfach und schnell:
Sie müssen nicht einmal in Bulgarien anreisen.
Sie brauchen einen Gründungspartner oder Vertrauensperson:
Welcher die EOOD & Co KG für Sie gründet und verwaltet. Sie selbst sollten ja nicht Eigentümer der EOOD & Co KG sein!
EOOD & Co KG Auffanggesellschaft auf unserer Website bestellen:
Sie geben die EOOD & Co KG Gründung online auf unserer Website in Auftrag.
Wir bereiten die Gründung EOOD Komplementär Gesellschaft vor.
Nach deren Eintragung erfolgt die Gründung der EOOD & Co KG

Der Geschäftsbetrieb kann beginnen.
Sie werden bei der EOOD & Co KG Auffanggesellschaft als einfacher Mitarbeiter oder auch wieder als Geschäftsführer angestellt.  
Unsere Philosophie & Arbeitsweise nicht nur zu diesem Thema! 

Gründerberatung

Wir wissen, dass allen Beteiligten bei einer Insolvenz oder drohenden Uberschuldung am besten geholfen wird, wenn Sie möglichst schnell wieder auf die wirtschaftlichen Beine kommen.

Unsere Kanzlei arbeitet regelmäßig mit Klein und mittelständischen Unternehmern zusammen, die aufgrund einer drohenden Insolvenz eine Auffanggesellschaft gründen. Wir sind diesbezüglich erfahren und kompetent.

Wir sind diskret, unsere Arbeitsweise ist pragmatisch und fair. Wir sehen uns nicht als Erfüllungsgehilfen des Insolvenzverwalters oder Ihrer Gläubiger. Wir arbeiten zu Ihrem Vorteil und sind auf Ihrer Seite.

Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden.

Der Nutzen einer Auffangesellschaft ist unumstritten.  

Fehler-Korrektur

Die Auffanggesellschaft ist seit einigen Jahren nicht nur bei Spezialisten ein bekanntes Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.

Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz.

Bisher sind der breiten Öffentlichkeit nur Auffanggesellschaften bekanntgeworden durch Großunternehmen, die in Schieflage wegen Managerfehler geraten sind.

Sogenannte Beschäftigungsfirmen wurden gegründet um Personal vor Arbeitslosigkeit zu bewahren oder um den zu sanierenden Betrieb von Personal zu befreien.

Weniger bekannt sind dagegen die kleinen und mittelständischen Unternehmen die durch eine Auffanggesellschaft gerettet und weitergeführt werden können.

Aber auch bei gerade einer eingeleiteten Insolvenz oder Liquidation eignet sich die Auffanggesellschaft zum erfolgreichen Durchstarten eines neuen Geschäftsbetriebes.

Die Frage ist dann ob eine kleine oder große Auffanggesellschaft benötigt wird. 

Anonymes Gespräch


Die Frage ob eine kleine oder große Auffanggesellschaft benötigt wird sollte mit uns einmal diskret notfalls auch anonym diskutiert werden.

Je nach Einschätzung danach, gegebenenfalls durch einen persönlichen Besuch bei uns oder durch einen diskreten Besuch eines unserer Mitarbeiter am Ort des Betriebes, vertieft werden.

Mit einer Mail zu uns könnte eine sinnvolle Tätigkeit beginnen.


Nennen Sie uns eine Rufnummer und wir rufen Sie für ein Erstgespräch zurück.



Nachfolgend einige Informationen die zu wissen ganz nützlich sind,

wenn ein betroffener über eine vorhandene gleichartige Situation nachdenkt.
 

Ist Betriebsvermögen in Ihrem derzeitigen Unternehmen vorhanden, so kann dieses unter gar keinen Umständen einfach so auf eine neue Kapitalgesellschaft übertragen werden. Dies wäre leicht als Veruntreuung oder Betrug zu werten und das wäre eine strafbare Handlung.

Wer allerdings über Gerätschaften, Fahrzeugparks und anderes Anlagevermögen in einer GmbH verfügt, kann dies nur zu üblichen Gebraucht Marktpreisen heraus an die Auffanggesellschaft verkaufen, und zwar genau wie unter fremden Dritten.

Bei einer schon in Insolvenz stehenden Gesellschaft besteht nur die Möglichkeit in Absprache mit dem bestellten Insolvenzverwalter aus dem insolventen Unternehmen und zu einem von ihm genehmigten Marktpreis heraus Anlagevermögen zu kaufen.

Selbst wenn Sie sie noch nicht in einer Insolvenz selbst befinden, bleibt zu diesem Vorgehen keine andere sinnvolle Alternative.

Die sogenannte Verschiebung von Betriebsvermögen, wird bis zu zwei Jahre vor der dem Antrag zu der laufenden Insolvenz, vom den bestellten Insolvenzverwaltern genauestens suchend unter die Lupe genommen und bei finden solcher Vorgänge garantiert angefochten, schon allein um Masse zu produzieren.

Doch keine Angst oder Hemmungen, es gibt rechtlich einwandfreie Wege und Abwicklungsmöglichkeiten für die Auffanggesellschaft um aus der Altgesellschaft benötigtes und vorhandenes Anlagevermögen zu erhalten.

Vorhandene Betriebsausstattungen oder Fahrzeuge die geleast sind stellen meist null Probleme dar wenn sie von der Auffanggesellschaft übernommen werden sollen. Im Gegenteil, oft ergeben sich erheblich abgesenkte Leasingraten.

Gemietete Ladenräume, Büro oder Produktionsstätten werden oft endlich wegen zu Hoher Mieten verhandlungsfähig, wenn sie bei Bedarf übernommen werden sollen. Oder die Verträge können wegen der Insolvenz endlich vergessen werden obwohl sie noch über endlos lange Laufzeiten abgeschlossen sind.

Personal wird nur übernommen wenn es wirklich gebraucht wird und loyal für einen Neuanfang auch Gehaltsabstriche zulässt.

Keine Frage, nicht jeder Geschäftsbetrieb oder Betriebsteile sind in zwei drei Tagen in eine Auffanggesellschaft zu überführen.

Wenn jedoch die alternative nur ist Ende oder wie ist ein Neuanfang zu ermöglichen, muss eine Entscheidung getroffen werden.

Wenn also genügend Substanz vorhanden ist und der Geschäftsbetrieb ohne die aufgelaufenen Altlasten wirtschaftlich zu betreiben wäre.

Ja, dann wäre alles vorhanden um die Chance, mit einer Auffanggesellschaft zu beginnen.