Die wichtigsten Fragen

Nachstehend finden Sie die meisten an uns gerichteten Fragen rund um eine Auslandsgründung!  

Hier die Fragen und Antworten

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital der bulgarischen GmbH (OOD)
" Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen?
" Wie viele Gesellschafter muss die bulgarische GmbH haben?
" Kann jeder Ausländer eine bulgarische GmbH gründen?
" Kann ich auch ohne eigene Steuernummer eine OOD/EOOD gründen?
" Kann ich auch eine OOD/EOOD gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?
" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung dieser Vollmachten beibringen?
" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine Bulgarische EOOD gründen?
" Geben Bulgarische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der OOD/EOOD
" Muss ich für die Gründung nach Bulgarien/Sofia reisen?
" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?
" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?
" Gibt es in Bulgarien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH (in Gründung) wie in Deutschland mit persönlicher Haftung der Gründer?
" Gibt es in Bulgarien auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer?
" Wie kann ich meine Immobilie in Bulgarien mit einer OOD/EOOD schützen?
" Kann eine bulgarische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?
" Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Bulgarien OOD/EOOD und einer Europa-GmbH?
Sie haben noch weitere Fragen?